Formale Arten der Beweissicherung - auf Nr. sicher mit dem Gerichtsexperten
Grundsätzlich können Beweise im Sinne einer vorsorglichen Beweisaufnahme formal auf verschiede Arten gesichert werden. Die Art der Aufnahme kann bei einem späteren Gerichtsprozess Auswirkungen auf die Zulassung als Beweismittel haben.
- Vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung gemäss kantonalem Prozessrecht bzw. gemäss Zivilprozessordnung (ZPO)
- private (aussergerichtliche) Beweissicherung
- amtliche Befundaufnahme gemäss kantonalem Prozessrecht
Die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung oder privat veranlasste Beweissicherung sind die üblichen Beweissicherungsarten, welche im Rahmen eines Bauvorhaben beauftragt werden.
... via Gerichtsauftrag: Vorsorgliche Beweisführung / Beweisabnahme
... via Privatauftrag: Private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme
... via Amtlicher Befund
Amtlicher Befund
Die amtliche Befundaufnahme wird von einem staatlichen Beamten (z.B. Gemeindeammann oder Betreibungsbeamten, etc.) durchgeführt um einen Befund über einen tatsächlichen Zustand aufzunehmen, soweit dieser ohne besondere Fachkenntnisse erhoben werden kann. Die amtliche Befundaufnahmen setzt im Gegensatz zur vorsorglichen (gerichtlichen) Beweisführung keine Beweisgefährdung und auch kein schutzwürdiges Interesse voraus. Nähere Informationen auch bzgl. der Anerkennung als Beweismittel erfragen Sie am Besten bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt.
Wir führen vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführungen und privat veranlasste(aussergerichtliche) Beweissaufnahmen durch und können bei Bedarf die amtliche Befundaufnahme unterstützen.
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