Formale Arten der Beweissicherung - auf Nr. sicher mit dem Gerichtsexperten
Grundsätzlich können Beweise im Sinne einer vorsorglichen Beweisaufnahme formal auf verschiede Arten gesichert werden. Die Art der Aufnahme kann bei einem späteren Gerichtsprozess Auswirkungen auf die Zulassung als Beweismittel haben.
- Vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung gemäss kantonalem Prozessrecht bzw. gemäss Zivilprozessordnung (ZPO)
- private (aussergerichtliche) Beweissicherung
- amtliche Befundaufnahme gemäss kantonalem Prozessrecht
Die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung oder privat veranlasste Beweissicherung sind die üblichen Beweissicherungsarten, welche im Rahmen eines Bauvorhaben beauftragt werden.
... via Gerichtsauftrag: Vorsorgliche Beweisführung / Beweisabnahme
... via Privatauftrag: Private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme
... via Amtlicher Befund
Privatauftrag
Die private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme ist die mehrheitlich beauftragte Beweissicherungsart und unterscheidet sich inhaltlich zur vorsorglichen (gerichtlichen) Beweisaufnahme nicht, sofern sie vom gleichen Experten, bzw. spezialisierten Unternehmen durgeführt wird. Die Anerkennung als Beweismittel in einem späteren Prozess könnte jedoch die Bedeutung einer Parteibehauptung erlangen und letztlich nicht zugelassen werden. Insofern kommt der transparenten Gestaltung der Beweissicherung mit den Eigentümern der Nachbarliegenschaften eine besondere Bedeutung zu und könnte dann auch in einem späteren Prozess eine angemessene Berücksichtigung erlangen, was dazu führen kann, dass auch die private (aussergerichtliche) Beweisaufnahmen als gerichtliches Beweismittel anerkannt wird.
Vorteile: Direkte Beauftragung und rasche Auftragsumsetzung möglich.
Nachteile: Muss in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel erst zugelassen werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Aufnahme als Parteigutachten abgelehnt wird.
Die Kosten der privaten (aussergerichtlichen) Beweisaufnahme sind in der Regel vom Bauherrn zu tragen.
Wir führen vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführungen und privat veranlasste(aussergerichtliche) Beweissaufnahmen durch und können bei Bedarf die amtliche Befundaufnahme unterstützen.
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