Ingenieurbüro Alexander Foege Dipl.-Ing. Arch. FH SIA

Experten und Sachverständige für Beweissicherung,
Schadenmanagement
und Baucontrolling
bsb management
Ingenieurbüro Alexander Foege

Dipl.-Ing. Arch. FH SIA
Swiss Experts / Gutachter SIA
Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - Dozent IBZ / feusuisse

Hauptbüro Cham
Klostermatt 12, CH-6330 Cham ZG
+41 77 467 91 15
mail(at)schadenexperte.ch
 
- Beweissicherung
- Formale Arten
- Rissprotokoll
- Überwachung (Monitoring)
- Schadenmanagement
- Mediation
- Baucontrolling
- Radon
 
 
  Swiss Experts - Schweizerische Kammer technischer und wissenschaftlicher Gerichtsexperten
 
 
  Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
 
 
 
Formale Arten der Beweissicherung - auf Nr. sicher mit dem Gerichtsexperten

Grundsätzlich können Beweise im Sinne einer vorsorglichen Beweisaufnahme formal auf verschiede Arten gesichert werden. Die Art der Aufnahme kann bei einem späteren Gerichtsprozess Auswirkungen auf die Zulassung als Beweismittel haben.

  1. Vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung gemäss kantonalem Prozessrecht bzw. gemäss Zivilprozessordnung (ZPO)
  2. private (aussergerichtliche) Beweissicherung
  3. amtliche Befundaufnahme gemäss kantonalem Prozessrecht

Die vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführung oder privat veranlasste Beweissicherung sind die üblichen Beweissicherungsarten, welche im Rahmen eines Bauvorhaben beauftragt werden.

... via Gerichtsauftrag: Vorsorgliche Beweisführung / Beweisabnahme
... via Privatauftrag: Private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme
... via Amtlicher Befund

Privatauftrag

Die private (aussergerichtliche) Beweisaufnahme ist die mehrheitlich beauftragte Beweissicherungsart und unterscheidet sich inhaltlich zur vorsorglichen (gerichtlichen) Beweisaufnahme nicht, sofern sie vom gleichen Experten, bzw. spezialisierten Unternehmen durgeführt wird. Die Anerkennung als Beweismittel in einem späteren Prozess könnte jedoch die Bedeutung einer Parteibehauptung erlangen und letztlich nicht zugelassen werden. Insofern kommt der transparenten Gestaltung der Beweissicherung mit den Eigentümern der Nachbarliegenschaften eine besondere Bedeutung zu und könnte dann auch in einem späteren Prozess eine angemessene Berücksichtigung erlangen, was dazu führen kann, dass auch die private (aussergerichtliche) Beweisaufnahmen als gerichtliches Beweismittel anerkannt wird.

Vorteile: Direkte Beauftragung und rasche Auftragsumsetzung möglich.
Nachteile: Muss in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel erst zugelassen werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass die Aufnahme als Parteigutachten abgelehnt wird.

Die Kosten der privaten (aussergerichtlichen) Beweisaufnahme sind in der Regel vom Bauherrn zu tragen.

Wir führen vorsorgliche (gerichtliche) Beweisführungen und privat veranlasste(aussergerichtliche) Beweissaufnahmen durch und können bei Bedarf die amtliche Befundaufnahme unterstützen.


© 2023 - schadenexperte.ch
  bsb management - Ingenieurbüro Alexander Foege
Dipl.-Ing. Arch. FH SIA - Swiss Experts / Gutachter SIA / Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
- Dozent IBZ Schulen AG
Hauptbüro Cham: Klostermatt 12 - CH-6330 Cham ZG - +41 77 467 91 15 - mail(at)schadenexperte.ch