SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
Eine der wichtigsten Vertragsgrundlagen der Schweizer Bauwirtschaft. Ist eine allgemeine Vertragsbedingung und gilt, wenn diese vereinbart wurde! Dies gilt im Übrigen für das gesamten Normenwerk der SIA. Sofern vereinbart, ergänzt die Norm die gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts (Obligationenrecht).
>>> die wesentlichen Änderungen der revidierten Norm
SIA 118 gegenüber der Ausgabe 1977/1991
Die revidierte Norm ist gültig ab Anfang Januar 2013 und sollte, um Missverständnisse mit der Vergängernorm zu vermeiden, ausdrücklich vereinbart werden.
Auszug Stand 01. Januar 2013
1 Der Werkvertrag im Allgemeinen
2 Vergütung der Leistungen des Unternehmers
3 Bestellungsänderungen
4 Bauausführung
Art. 92 - 109
Schutz benachbarter Sachen Sorgfaltspflichten des Unternehmers
Art. 110
Sorgfaltspflichten des Unternehmers
Art. 111
Beweissicherung
Art. 112
Schutz gegen Immissionen
Art. 113
Überwälzung von Haftungsfolgen
Art. 92 - 109
5 Ausmass, Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistungen und Schlussabrechnungen
6 Abnahme des Werkes und Haftung für Mängel
Abnahme
Art. 157
Gegenstand und Wirkung
Art. 158
Anzeige der Vollendung; gemeinsame Prüfung
Abnahme des geprüften Werkes
Art. 159
- Abnahme des mängelfreien Werkes
Art. 160
- Abnahme bei unwesentlichen Mängeln
Art. 161
- Abnahme bei wesentlichen Mängeln
Art. 162
- Anbahme trotz wesentlicher Mängel
Art. 163
- Abnahme bei Verzicht auf Geltendmachung von Mängeln
Art. 164
Abnahme ohne Prüfung
Haftung für Mängel
Art. 165
Grundsatz
Art. 166
Begriff des Mangels
Haftung des Unternehmers in besonderen Fällen
Art. 167
- Selbst vorgeschlagene und berechnete Konstruktionen oder Ausführungsarten
Art. 168
- Arbeiten von Subunternehmern, Regiearbeiten und Arbeiten mit vorgeschriebenen Baustoffen
Rechte des Bauherrn bei Mängeln (Mängelrechte)
Art. 169
- Recht auf Verbesserung, Minderung und Rücktritt
Art. 170
- Kosten der Verbesserung
Art. 171
- Weiters Mängelrecht: Recht auf Schadenersatz
Rügefrist
Art. 172
Bestand und Dauer
Bedeutung
Art. 173
- Recht zu jederzeitigen Mängelrüge
Art. 174
- Haftung des Unternehmers
Art. 175
- Besichtigungsrecht des Unternehmers
Art. 176
Neubeginn des Fristenlaufes
Art. 177
Schlussprüfung
Rechtslage nach Ablauf der Rügefrist
Art. 178
Wirkung des Fristenlaufes
Art. 179
Haftung für verdeckte Mängel
Verjährung
Art. 180
Sicherheitsleistungen des Unternehmers nach der Abnahme
Art. 181
Solidarbürgschaft
Art. 182
Bargarantie
7 Vorzeitige Beendigung des Werkvertrages und Zalungsverzug
Anhang
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